Tierbestandsmeldung 2022 – Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
Trebendorf, den 26. 11. 2021
Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen sind (nach § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz – SächsAGTierGesG) zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet.
Details sind dem Dokument im folgenden Download zu entnehmen.
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