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Stiftungen Leben und Zukunft in Trebendorf

Mit der Unterzeichnung des Trebendorf-Vertrages im September 2008 und den dazugehörigen Gemeinderatsbeschlüssen wurde der Weg für die Gründung der zwei Stiftungen „Leben in Trebendorf“ und „Zukunft in Trebendorf“ geebnet. Beide Stiftungen sind eigenständige gemeinnützige Körperschaften und verfolgen ausschließlich unmittelbar und mittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Gefördert werden nur gemeinnützige Körperschaften der Gemeinde Trebendorf.

 

Die Stiftung „Leben in Trebendorf“ unterstützt das aktive Vereinsleben in Trebendorf. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Heimatpflege und des Heimatgedankens, der Jugend- und Altenhilfe, des Sports sowie der Kunst und Kultur, jeweils auf dem Gemeindegebiet der heutigen Gemeinde Trebendorf.

 

Die Stiftung „Zukunft in Trebendorf“ unterstützt den Erhalt von Einrichtungen der Gemeinde Trebendorf, die infolge der Vertragsabstimmungen erbaut worden sind. Folgende Zwecke werden gefördert: die Beschaffung und Weiterleitung von Mittel für und an die Gemeinde Trebendorf sowie die Förderung der Kultur, des Sportes und des Brandschutzes jeweils auf dem Gemeindegebiet der heutigen Gemeinde Trebendorf.

 

Die Gremien der Stiftungen setzen sich aus dem Stiftungsvorstand und dem Stiftungsrat zusammen. Der Gemeinderat fungiert als Kontrollgremium des Stiftungsrats, dieser wiederum ist Kontrollgremium des Stiftungsvorstands.


Der Stiftungsrat besteht aus dem Bürgermeister, drei vom Gemeinderat entsandten Gemeinderäten sowie drei vom Gemeinderat berufenen Bürgern. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei vom Gemeinderat entsandten Gemeinderäten und drei vom Stiftungsrat berufenen Bürgern. Mitglieder des Stiftungsrats können nicht gleichzeitig im Stiftungsvorstand agieren.