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Bebauungsplan „Ruhlmühle“

23. 02. 2024

BEKANNTMACHUNG

 

über die Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

I. Bebauungsplan

- Bürgerbeteiligung -

 

1. Der Gemeinderat hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ruhlmühle“ gebilligt.

 

2. Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich auszulegen.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Artenschutzfachbeitrag vom August 2023

  • FFH-Vorprüfung vom Oktober 2023

  • Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2022

  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 09.11.2022

  • Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 26.10.2022

  • Stellungnahme der Lausitz Energie Bergbau AG vom 12.01.2023

  • Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 12.04.2023

  • Stellungnahmen Landkreises Görlitz vom 28.10.2022/02.11.2022/09.12.2022

  • Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 24.11.2022

  • Stellungnahme des BUND vom 21.10.2022

 

3. Der Bebauungsplanentwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom Dezember 2023 und die umweltbezogenen Informationen liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit

       vom 26.02.2024 bis zum 28.03.2024

       während folgender Zeiten:

Dienstag09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag09:00 – 11:00 Uhr

 

in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, öffentlich aus.

 

Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

 

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung vorgetragen werden.

Robert Sprejz
Bürgermeister
Trebendorf, den 21.02.2024
 

Bild zur Meldung: Planzeichnung