Bebauungsplan „Ruhlmühle“
BEKANNTMACHUNG
über die Bürgerbeteiligung zur Bebauungsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I. Bebauungsplan
- Bürgerbeteiligung -
1. Der Gemeinderat hat am 07.02.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Ruhlmühle“ gebilligt.
2. Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen öffentlich auszulegen.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Artenschutzfachbeitrag vom August 2023
FFH-Vorprüfung vom Oktober 2023
Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2022
Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 09.11.2022
Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 26.10.2022
Stellungnahme der Lausitz Energie Bergbau AG vom 12.01.2023
Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung vom 12.04.2023
Stellungnahmen Landkreises Görlitz vom 28.10.2022/02.11.2022/09.12.2022
Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 24.11.2022
Stellungnahme des BUND vom 21.10.2022
3. Der Bebauungsplanentwurf bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung in der Fassung vom Dezember 2023 und die umweltbezogenen Informationen liegen zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit
vom 26.02.2024 bis zum 28.03.2024
während folgender Zeiten:
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 – 11:00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Schleife, Friedensstraße 83, 02959 Schleife, öffentlich aus.
Daneben können die Unterlagen auch im zentralen Landesportal Sachsens unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den künftigen Darstellungen und Inhalten der Bebauungsplanung vorgetragen werden.
Robert Sprejz Bürgermeister | Trebendorf, den 21.02.2024 |
Bild zur Meldung: Planzeichnung